Bibliotheksgesetz und andere interessante Punkte zur Leitung einer Bibliothek!


Aufgaben in Bezug auf die Übernahme der Leitung, der Bibliothek des Goethe Instituts in Paris!

Bibliothekarisches Management / Gesetz und andere wichtige Informationen!

Das Land, seine Gemeinden und Landkreise sowie die unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden juristischen Personen unterhalten geordnete und erschlossene Sammlungen von Büchern und anderen Medien in körperlicher und unkörperlicher Form (Bibliotheken). Sie sind nach Maßgabe ihrer Benutzungsbestimmungen und mit Rücksicht auf ihren konkreten Zweck für jedermann zugänglich und gewährleisten damit in besonderer Weise das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können. Die Bibliotheken sind Partner für Bildung, Wissenschaft und lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Begegnung und der Kommunikation. Unbeschadet ihrer besonderen Aufgabenstellungen bilden die Bibliotheken des Landes in ihrer Gesamtheit einen wichtigen Bestandteil des Kulturlandes. Dieses Gesetz konkretisiert die besondere Bedeutung der Bibliotheken für die Pflege von Bildung, Kultur und Wissenschaft, die Verwirklichung von Grundrechten, die demokratische Willensbildung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Bibliotheken haben die Wertungen des Gesetzes bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten. Sie sind nach Maßgabe dieses Gesetzes zur Kooperation untereinander und mit anderen Einrichtungen der Bildung, Kultur und Wissenschaft im Land verpflichtet. Die nachfolgenden Vorschriften sollen ein leistungsstarkes Bibliothekssystem im Land und dessen Betrieb gewährleisten. § 1 WISSENSCHAFTLICHE BIBLIOTHEKEN (1) Bibliotheken mit umfangreichen Beständen für wissenschaftliche Forschung und Lehre (wissenschaftliche Bibliotheken) bestehen an den Hochschulen des Landes oder als eigenständige Forschungsbibliotheken. (2) Die Bibliotheken an den Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen stellen die für Lehre, Forschung und Studium erforderlichen Bücher, Zeitschriften und andere Medien in körperlicher und unkörperlicher Form bereit. Sie fördern durch geeignete Schulungs- und Lehrangebote die Informations- und Medienkompetenz der Lehrenden und Studierenden ihrer Hochschule. Sie wirken bei der freien und ungehinderten Verbreitung und Zugänglichmachung (Open Access) von Forschungsergebnissen mit. Die Bibliotheken an den Universitäten sammeln und bewahren vornehmlich Literatur der an den Hochschulen vertretenen Wissenschaften. Für die Altbestände der Hochschulbibliotheken gilt Absatz 3 entsprechend. Im übrigen gelten die Regelungen des Landes-Hochschulgesetzes. (3) Die Landes- und Forschungsbibliotheken mit Altbeständen und spezialisierten Sammlungen sind in besonderer Weise für die Bewahrung, Erschließung und Vermittlung des von ihnen verwalteten Bibliotheksgutes zuständig. Hierzu gehören auch die sachgerechte Aufbewahrung, Konservierung und Restaurierung. Besonders bedeutende oder gefährdete Bestände sollen durch Maßnahmen der Verfilmung und Digitalisierung geschützt und für zukünftige Generationen erhalten werden. 2 (4) Die wissenschaftlichen Bibliotheken unterstützen über edukative Angebote für Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums und der Regelschule ab Klassenstufe 9 die Entwicklung von Informationskompetenz, das Erlernen neuer Strategien, und Techniken der eigenständigen wissenschaftlichen Fachrecherche. § 2 ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN (1) Die Städte, Gemeinden und Landkreise unterhalten Öffentliche Bibliotheken als Pflichtaufgabe. Sie sind nach Maßgabe für jedermann zugänglich. Mit ihren geordneten und erschlossenen Sammlungen gewährleisten sie in besonderer Weise das Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen. Kreisbibliotheken sichern in Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Bibliotheken, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Bibliothek haben. Die öffentlichen Bibliotheken dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung, der Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz sowie der Pflege von Sprache und Literatur. Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Grundversorgung. (2) Öffentliche Bibliotheken sind in besonderer Weise der Leseförderung für Kinder und Jugendliche verpflichtet. Durch die Bereitstellung fremdsprachiger Literatur und durch interkulturelle Veranstaltungen leisten sie einen Beitrag zur Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger und zur interkulturellen Bildung. Sie bieten ihren Nutzern Zugang zum Internet. (3) Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken ist aktuellen Lese- und Informationsbedürfnissen verpflichtet, berücksichtigt aber auch den Kernbestand allgemeiner literarischer, kultureller, gesellschaftlicher, naturwissenschaftlicher und technischer Bildung. Darüber hinaus sammeln und bewahren die öffentlichen Bibliotheken Literatur und Medien, die die lokale Geschichte, örtliche Ereignisse und bedeutenden Persönlichkeiten der Gemeinde betreffen. Sie leisten einen Beitrag zur Heimat- und Brauchtumspflege. (4) Öffentliche Bibliotheken bilden kommunale und regionale Netzwerke mit den anderen Einrichtungen der Kultur und Bildung. § 3 BIBLIOTHEK UND SCHULE (1) Eine wichtige Aufgabe der Bibliotheken, besteht in der Unterstützung junger Menschen in ihrer schulischen Ausbildung und persönlichen Entwicklung. Das geschieht in erster Linie durch das Bereitstellen geeigneter Bücher und Medien in körperlicher und unkörperlicher Form sowie durch Beratung in den Öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken. In Kooperation mit den Schulen bieten Bibliotheken Führungen und andere bibliothekspädagogische Veranstaltungen an. Schulbibliotheken fällt eine wichtige Aufgabe in der direkten Versorgung zu. Zur Sicherung der Qualität und der effektiven Ressourcennutzung werden Schulbibliotheken in die lokale oder regionale Bibliotheksstruktur eingebunden. (2) Die Kooperation von Bibliothek und Schule soll die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler stärken, ihnen Freude an Literatur und Wissen vermitteln und sie befähigen, eigenständig Informationen zu finden und zu bewerten. Geeignete Maßnahmen der Lesefrühförderung werden in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Horten durchgeführt. 3 § 3(A) BIBLIOTHEK UND MUSIKKULTUR (1) Als Abteilungen innerhalb Wissenschaftlicher Bibliotheken und größerer Öffentlicher Bibliotheken oder als selbständige Einrichtungen an Musikhochschulen werden Musikbibliotheken geführt. Ihre Sammlungsschwerpunkte sind neben den klassischen Printmedien Musikalien, Musiktonträger, musikbezogene AV-Medien und digitale musikalische Angebote. Musikbibliotheken stellen eine unverzichtbare Säule im Kontext von musikalischer Bildung, Forschung, Lehre und künstlerischer Praxis dar. Sie sollen von Fachkräften mit musikbibliothekarischer Ausbildung geführt werden. (2) Öffentliche Musikbibliotheken haben den Auftrag, Musikinteressierten aus allen Teilen der Bevölkerung Medien für die praktische Musikausübung, für das aktive Hören von Musik und für das Lernen über Musik bereitzustellen. Sie unterstützen die musikalische Bildung als elementaren Bestandteil der kulturellen Bildung und sind Partner musikalischer Bildungs- und Kultureinrichtungen. In jeder größeren Stadt mit aktivem Musikleben sollten Öffentliche Musikbibliotheken vorhanden sein. (3) Wissenschaftliche Musikbibliotheken an Staats-, Landes- oder Universitätsbibliotheken dienen vorrangig der musikwissenschaftlichen Lehre und Forschung. Sie verfügen neben wissenschaftlicher Fachliteratur über Quellenmaterialien wie Musikhandschriften, alte Musikdrucke, Musikernachlässe oder auch große historische Tonträgersammlungen. (4) Musikhochschulbibliotheken verstehen sich als zentrale Lernorte ihrer jeweiligen Institution. Sie stellen Medien für Studium, Forschung und Lehre bereit und vermitteln Fachinformationen. Eine zentrale Aufgabe ist die Beschaffung von Aufführungsmaterialien für die Hochschulkonzerte. § 4 BIBLIOTHEK UND BERUFLICHE BILDUNG Die Bibliotheken des Landes stehen den Bürgerinnen und Bürgern für ihre berufliche Bildung zur Verfügung. Hierzu können die Bibliotheken mit örtlichen Bildungsträgern, insbesondere mit den Volkshochschulen kooperieren. Die öffentlichen Bibliotheken stellen geeignete Informationen für Arbeitssuchende und Berufsanfängern bereit. § 5 BIBLIOTHEK IM KULTURELLEN LEBEN (1) Es ist Aufgabe der Bibliotheken, insbesondere das schriftliche kulturelle Erbe zu pflegen und zu bewahren. Darüber hinaus unterstützen sie mit ihren Beständen das Angebot anderer Kultureinrichtungen. (2) Bibliotheken sind durch kulturelle Veranstaltungen in der Öffentlichkeit präsent. Durch Kooperation mit anderen kulturellen Einrichtungen entsteht ein spartenübergreifendes Kulturangebot. Bibliotheken sind Teil der kulturellen Infrastruktur; das gilt in besonderer Weise für den ländlichen Raum. Bibliotheken geben Autoren und Künstlern der Region ein Forum für Ihre Werke. § 6 BIBLIOTHEK UND GESELLSCHAFT (1) Bibliotheken ermöglichen die mündige demokratische Teilhabe an der politischen Willensbildung, indem sie den durch das Grundgesetz vorgegebenen Zugang zu allgemeinen Informationsquellen eröffnen. Sie gewährleisten einen politisch, weltanschaulich und religiös ausgewogenen Bestand. 4 (2) Bibliotheken leisten einen Beitrag zu sinnvoller und erfüllender Freizeitgestaltung. Sie unterstützen Menschen in schwierigen Lebenssituationen und mit Behinderungen durch geeignete Informationsund Medienangebote. Bibliotheken sind als barrierefreie Orte der Begegnung und der Kommunikation für alle zu gestalten. (3) Bibliotheken fördern das bürgerschaftliche Engagement; sie binden ihre Nutzerinnen und Nutzer in ihre Arbeit ein und entwickeln Konzepte der Partizipation. § 7 ZUSAMMENARBEIT DER BIBLIOTHEKEN (1) Die Bibliotheken wirken bei der Erfüllung überregionaler Aufgaben, bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen, bei der Erwerbung im Rahmen von Konsortien, bei der Fernleihe sowie bei der Ausbildung in bibliothekarischen Berufen zusammen. Soweit dies nicht im Rahmen der bibliothekarischen Verbände geschieht, werden hierfür geeignete Gremien gebildet. (2) Die Bewahrung des kulturellen Erbes durch möglichst vollständige Sammlung aller Medien in körperlicher und unkörperlicher Form die im Land erschienen und veröffentlicht wurden, sowie der Medien in körperlicher und unkörperlicher Form, die einen Bezug zum Land und seiner Geschichte haben, wird der Landesbibliothek übertragen. Sie nimmt nach Maßgabe das Pflichtexemplarrecht wahr. (3) Die Landesfachstellen für Öffentliche Bibliotheken beraten öffentliche Bibliotheken und ihre Träger, unterstützen den Auf- und Ausbau leistungsfähiger Bibliotheken und fördern die Weiterentwicklung der Bibliotheken zu modernen, benutzerorientierten Informations-, Bildungs- und Dienstleistungszentren. Sie werden durch das Land finanziert. § 8 FINANZIERUNG VON BIBLIOTHEKEN (1) Die Träger der Bibliotheken sind für die Finanzierung zuständig. Darüber hinaus fördert das Land den Auf- und Ausbau leistungsfähiger Bibliotheken und unterstützt die Aktualisierung des Bestandes und das Angebot von innovativen Dienstleistungen. (2) Benutzungsentgelte und Gebühren können erhoben werden. Sie sind sozial ausgewogen zu gestalten. Die allgemeine Benutzung des Bestandes ohne Ausleihe ist frei. § 9 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz im Wege einer Rechtsverordnung zu erlassen. § 10 INKRAFTTRETEN Das Gesetz tritt ... in Kraft. * Diese Fassung entstand in enger Anlehnung an den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes des Freistaates Thüringen:

Ablaufplan siehe bei  Bibliotheksstrukturen, Abschnitt B



Bibliotheksstrukturen

1
Organisation, Ziel und Themenvorstellung, einführende typologische Literatur, wichtige bibliothekarische Zeitschriften
2
Bibliothekarische Grundbegriffe
  • Zum Begriff Bibliothek / Kurzeinführung in Berufsbild und Tätigkeitsfelder
  • Einführung in die Bibliothekstypologie: Definitionen, Unterhaltsträger, Funktionsstufen, Bibliotheksplanung
Wissenschaftliches Bibliothekswesen
3
Bibliotheken von nationaler Bedeutung
  • Deutsche Nationalbibliothek (R)
  • Bayerische Staatsbibliothek, München
  • Staatsbibliothek, Berlin
  • Zentrale Fachbibliotheken (R)
Referate
4
Regional- und Landesbibliotheken
  • Aufgaben und erster Überblick (R)
  • + Beispiel aus Hessen
Referate
4
Hochschul- und Forschungs-/Spezialbibliotheken
  • Aufgaben und erster Überblick (R)
  • + Universitätsbibliotheken - Beispiel
  • Fachhochschulbibliotheken
  • Spezialbibliotheken + Beispiel (R)
Referate
Öffentliches Bibliothekswesen
5
  • Aufgaben und erster Überblick (R)
  • + mittlere ÖB (Beispiel)
  • + Großstadtbibliotheken (Beispiel)
Referate
5
Überregionale Einrichtungen im Bibliothekswesen
  • bibliothekarische Fachstellen
  • bibliothekarische Fachverbände
Referate
6-8
Besuche vor Ort ...
  • DNB Frankfurt/M.
  • ULB Darmstadt + StB Darmstadt
  • StB Bad Homburg
B. Bibliothekarische Berufspraxis
9 ff.
  • Bibliotheksmanagement - Basics
  • Medienpräsentation in ÖB u. WB (R)
  • Teaching Library (R)
  • Beschwerdemanagement (R)
  • Öffentlichkeitsarbeit / Programm- u. Veranstaltungsarbeit (R)
  • Bestandserhaltung (R)
  • Spezielle Bibliothekstypen (R, nach Interesse der Kursteilnehmer) - und in Ergänzung zur LV "Bibliothekarische Berufsfelder", z.B.
    • Kinder- und Jugendbibliotheken
    • OPL - One Person Library
    • Arto-/Graphotheken
    • Fahrbibliotheken
Referate u. Diskussion


Copyright: B. Meier
Ausgewählte Themen zum Bibliotheksmanagement
Grundlegende Aspekte des Bibliotheksmanagements

Medienpräsentation in Öffentlichen und Wissenschaftlichen Bibliotheken
Teaching Library - erste Einführung
Beschwerdemanagement als Teil des Qualitätsmanagements
Öffentlichkeitsarbeit (Programm- u. Veranstaltungsarbeit) / Public Relation in Bibliotheken
Bestandserhaltung
  • Lit.: Gantert 2016, S. 278 ff.
  • Lit.: Handbuch Bibliothek 2012, S. 162 ff.
  • Forum Bestanderhaltung (ultimative Einstiegsseite!)
  • GLOBE - Glossar zur Bestandserhaltung
  • Haberditzl, Anna: Kleine Mühen - große Wirkung - Maßnahmen der präventiven Konservierung bei der Lagerung, Verpackung und Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut (Umfangreiche Checkliste!!)
  • Raicher, Elisabeth: Katastrophenplanung in Öffentlichen Bibliotheken (2005)
Spezielle Bibliotheksarbeit (nach Interesse der KursteilnehmerInnen u. in Ergänzung zur LV "Bibliothekarische Berufsfelder")), zum Beispiel ...
Weitere ergänzende Themen ... (sonst auch innerhalb der LV Bibliothekarische Informationspraxis)
Bibliotheksverbünde / Verbundzentralen auf dem Weg zu neuen Servicezentren (spezielles Beispiel: hebis)
Leihverkehr und bibliothekarische Dokument-Lieferdienste
Medienbestandsaufbau in Bibliotheken

WANDERSCHAFT

Bild: Umlauf der Bestände
Foto (Ausschnitt): © connel_design - Fotolia.com
Medienbestände rotieren frei durch die Zweigstellen von Bibliothekssystemen, gesteuert vom Ausleihverhalten der Leser. In Deutschland sammeln die Hamburger Bücherhallen erste Erfahrungen mit den umlaufenden Beständen.
Umlaufende Medienbestände sind vor allem in Bibliothekssystemen mit mehreren Standorten in Großstädten sinnvoll: Ein Teil des Bestandes ist nicht mehr einer speziellen Zweigstellenbibliothek zugeordnet, sondern gehört zum Gesamtsystem. Die Medien finden sich durch das Ausleih- und Abgabeverhalten der Kundinnen und Kunden automatisch an den Standorten wieder, an denen es die größte Nachfrage dafür gibt. Öffentliche Bibliotheken in den USA praktizieren die sogenannten Floating Collections schon seit längerem. Als erste Bibliothek in Deutschland sammeln nun die Hamburger Bücherhallen Erfahrungen mit den umlaufenden Beständen.

Petra Meier-Ehlers, die Leiterin der Zentralbibliothek der Hamburger Bücherhallen, nahm 2008 auf Einladung des Goethe-Instituts am Residenzprogramm Librarian in Residence in New York teil. Dort wurde sie auf das Projekt Floating Rotation der Brooklyn Library aufmerksam. Die Kunden konnten ausgeliehene Bücher in jeder der 60 Zweigstellen zurückgeben. Die Medien wurden anschließend nicht mehr an den Ursprungsstandort zurückversandt, sondern verblieben am Rückgabeort. Auch im internen Leihverkehr wurden aus anderen Standorten bestellte Medien nicht mehr zurückgeschickt. Nach einiger Zeit formten die Lesevorlieben der lokalen Bevölkerung den Bestand der jeweiligen Zweigstelle. Auf diese Weise erhielten die Bibliotheken Informationen über signifikante Muster im Kundenverhalten. Sie konnten Veränderungen und Migrationsbewegungen innerhalb Brooklyns früher wahrnehmen und darauf reagieren. Durch den Umlauf der Bestände sparten sie aufwendige Arbeitsschritte und hatten mehr Zeit für die Kunden. Es fielen weniger Transportkosten zwischen den Zweigstellen an.

TESTPHASE IN HAMBURG

Das Prinzip der Floating Collections überzeugte Petra Meier-Ehlers, und sie nahm die Idee nach Hamburg mit. Im Herbst 2014 war es dann soweit: Die Bücherhallen Hamburg mit 32 Standorten setzten in einer Testphase zwei unterschiedliche Bestandssegmente – russische und englische Medien – in den Umlauf. Ziel war es, herauszufinden, wie sich diese Bestände durch die Kundennutzung neu verteilen.

Die Rotation der russischen Medien sollte russischsprechende Communities in Hamburg besser lokalisieren und ansprechen. Nach der Floating-Phase war abzulesen, dass die russischen Bestände in zehn Bibliotheken am meisten genutzt wurden. Diese Standorte erhielten zur Aktualisierung zusätzliche Titel.

Populäre englische Romane sollten englische Muttersprachler und Englisch lesende Kundinnen und Kunden erreichen. Mit dem Umlauf wollte man ein flächendeckendes englischsprachiges Angebot machen. Wie Frauke Untiedt von den Hamburger Bücherhallen berichtet, verlief auch dieser Test erfolgreich: Die Ausleihzahlen waren positiv, die Bestände verteilten sich durch das Abgabe- und Bestellverhalten der Leser gut im System, und es musste nicht nachgesteuert werden. Auf Wunsch von Lesern wurden zudem Titel höherer literarischer Qualität im Angebot ergänzt.

Nach der Testphase mit russischer und englischer Belletristik sind nun auch Spielfilme auf DVD zur Rotation durch die Bücherhallen Hamburg freigegeben. Auch ein Kinderbuchbestand und Kriminalliteratur würden sich als rotierender Bestand eignen. Während bei der Rotation fremdsprachlicher Medien der Service für besondere Nutzergruppen im Fokus steht, soll das Floaten von populären Medien vor allem neuen Schwung in die Bestände bringen – gesteuert durch das Nutzerverhalten der Leserinnen und Leser.

BEDEUTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEKEN

Bislang sind die Hamburger Bücherhallen Vorreiter in Deutschland. Doch die Idee stößt auf Resonanz: Öffentliche Bibliothekssysteme wie die Büchereien Wien mit 39 Zweigstellen und die Städtischen Bibliotheken Dresden mit 23 Standorten haben bereits bei den Hamburgern zum Thema Floatingnachgefragt. Denn die Vorteile der umlaufenden Bestände für Bibliothek und Nutzer liegen auf der Hand. Die Erfahrungen aus den USA und aus Hamburg zeigen, dass die Rotation den Medienumsatz erhöht und Logistikzeit sowie Kosten spart. Durch den Umlauf erneuert sich der Bestand einer Zweigstelle teilweise fast von alleine, er wird vielfältiger und bietet damit auch den Kunden mehr Abwechslung. Doch die verstärkte Nutzersteuerung des Medienbestandes bringt auch Unwägbarkeiten mit sich. Bisher war der Bestandsaufbau in Hamburg Sache der Zweigstellen. In Teilen liegt diese Aufgabe nun auch bei den Nutzern. Was in den einzelnen Zweigstellen steht, wird auch durch die Leserinnen und Leser bestimmt. Damit verlieren die Bibliothekare die absolute „Hoheit“ über den eigenen Bestand. Bibliothekare in den USA befürchten außerdem, es könne schwieriger werden, die Nutzer zu beraten, weil der Überblick über einen sich ständig ändernden Bestand fehle.

Andererseits lernen Bibliothekare durch die Floating Collections die Bedürfnisse ihrer Kundinnen und Kunden neu kennen. Plötzlich tauchen neue Titel im Bestand auf. Was man früher nur durch aufwendige Umfragen herausfinden konnte, sieht man nun jeden Tag: Welche Bestandsgruppen bauen sich durch die Lesevorlieben der lokalen Bevölkerung, ohne Zutun des Bibliothekspersonals, aus? Und: Was lesen die Nutzer wirklich gern?



Bibliothekspolitischer Bundeskongress

Berlin, 02.03.2018

Bibliotheken sind zentrale Orte für die digitale Gesellschaft: Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) fordert auf der Abschlussveranstaltung des 1. Bibliothekspolitischen Bundeskongresses den Ausbau und die notwendigen Rahmenbedingungen für zeitgemäße Bibliotheksangebote.

Pressemitteilung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv)

Der Bibliothekspolitische Bundeskongress „Zugang und Teilhabe im digitalen Wandel“ mit 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geht heute zu Ende. Auf Einladung des Deutschen Bibliotheksverbands diskutierten am 1. und 2. März 2018 auf dem bibliothekspolitischen Bundeskongress in der Staatsbibliothek zu Berlin erstmalig Bundestagsabgeordnete, Vertreter aus Bundes- und Landesministerien, der Kultusministerkonferenz, der kommunalen Spitzenverbände, aus Forschungseinrichtungen, der Hochschulrektorenkonferenz und der Deutschen Forschungsgemeinschaft gemeinsam mit Bibliotheksdirektorinnen und -direktoren, wie Bibliotheken den Zugang zu Information und Wissen sowie die soziale Teilhabe zukünftig noch besser fördern können.

In der Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski (CDU), Saskia Esken (SPD), Nicola Beer (FDP) sowie der stellvertr. Generalsekretärin der KMK, Heidi Weidenbach-Matta, machen die beiden Verbandsvertreterinnen Barbara Lison und Petra Hätscher deutlich, was zeitgemäße Bibliotheken dafür heute benötigen:

1. Verstetigung der bis 2023 begrenzt geltenden Regelungen im Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich.

2. Rechtliche Gleichstellung von E-Books und Printausgaben nicht nur bei der Mehrwertsteuer sondern auch durch eine gesetzliche Regelung für die E-Book-Ausleihe.

3. Modernisierung des Bundesarbeitszeitgesetzes für die Sonntagsöffnung von Stadtbibliotheken.

„Der Nutzen von Bibliotheksleistungen für die Informationsgesellschaft ist größer denn je“, erklärte die Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes, Barbara Lison.

Dringender Handlungsbedarf wurde auch bei weiteren Themen identifiziert:

4. Teilnahme am vorgesehenen Digitalpakt der Bundesregierung für eine flächendeckende Ausstattung der Bibliotheken mit moderner IT-Infrastruktur und entsprechender Hardware

5. Einbindung von Bibliotheken in die Smart City Strategien der Kommunen

6. Ausreichende Personal- und Sachmittelausstattung der Bibliotheken

„Wir müssen den Dialog mit allen relevanten Akteuren jetzt intensiv fortführen, damit Bibliotheken die Informations- und Medienversorgung für Forschende, Lehrende und Studierende im Rahmen der digitalen Transformation mit zeitgemäßen Diensten und Werkzeugen weiterentwickeln und nachhaltig ausgestalten können“, forderte Petra Hätscher, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Bibliotheksverbandes, in der Diskussion zur „Hochschulbildung im digitalen Wandel und Bibliotheken“. „Um die digitale Transformation der Bibliotheken zu realisieren und zuverlässige Dienste für Forschung, Lehre und Studium anbieten zu können, ist eine verbindliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Finanzierung des Aufbaus und nachhaltigen Betriebs solcher Dienste jetzt dringlich“, so Hätscher weiter.

Barbara Lison stellte fest: „Die kulturellen Bedürfnisse der Menschen kommen in den Smart City Strategien der Städte bislang leider kaum vor. Dabei sind es gerade Bibliotheken, die als öffentliche Räume für Kultur und Lernen in modernen Stadtgesellschaften sowie im ländlichen Raum die Teilhabe an Information und Bildung ermöglichen.“

Um Bibliotheksleistungen im 21. Jahrhundert den Bedarfen und Möglichkeiten anzupassen, müssen Bibliotheken bei einem Digitalpakt berücksichtigt werden, der durch eine flächendeckende Ausstattung mit moderner IT-Infrastruktur und entsprechender Hardware die Weiterentwicklung zeitgemäßer Bibliotheksangebote fördern soll. „Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Feststellung im Koalitionsvertrag, dass Bibliotheken auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können sollten, und die dort ebenfalls enthaltende Prüfzusage, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmend gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann“, so Lison weiter.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) sind ca. 2.100 Bibliotheken aller Sparten und Größenklassen Deutschlands zusammengeschlossen. Der gemeinnützige Verein dient seit mehr als 65 Jahren der Förderung des Bibliothekswesens und der Kooperation aller Bibliotheken. Sein Anliegen ist es, die Wirkung der Bibliotheken in Kultur und Bildung sichtbar zu machen und ihre Rolle in der Gesellschaft zu stärken. Zu den Aufgaben des dbv gehören auch die Förderung des Buches und des Lesens als unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft und Information sowie die Förderung des Einsatzes zeitgemäßer Informationstechnologien.

Quelle und Kontakt:  Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Maiken Hagemeister, Pressesprecherin und Leitung Kommunikation, Tel.: 0 30/644 98 99 25
E-Mail: hagemeister@bibliotheksverband.de, www.bibliotheksverband.de, www.bibliotheksportal.de








Der Vorstand führt ehrenamtlich die Geschäfte des Verbandes. Er setzt sich zusammen aus entsandten Vertretern der Mitglieder sowie dem Präsidenten, seinen beiden Stellvertretern und dem Schatzmeister.

 

Präsident
dbv-Vertretung
VDB-Vetretung
BIB-Vertretung
ekz-Vertretung
Vertretung des Goethe-Instituts


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